Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der na freilich GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der na freilich GmbH, Waldstraße 3, 96163 Gundelsheim (nachfolgend „na freilich“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) Anwendung.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn na freilich diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Auch wenn na freilich in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung erbringt, bedeutet dies keine Anerkennung derselben.

(3) Die vorliegenden AGB gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Ein Vertrag zwischen na freilich und dem Kunden kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt auf Grundlage eines zuvor von na freilich unterbreiteten Angebots. Solche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

(2) Sowohl die Begründung als auch etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, sind entsprechende Erklärungen unwirksam. Die Textform per E-Mail gilt hierbei als ausreichend.

(3) Von na freilich angefertigte Besprechungsprotokolle gelten als verbindlich, sofern der Kunde diesen nicht umgehend nach Erhalt widerspricht.

(4) Sämtliche Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung von na freilich erstellt oder in Auftrag gegeben werden, verbleiben im Eigentum von na freilich. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Aufbewahrung dieser Unterlagen besteht nicht. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Nutzungsrechte an enthaltenem Bild-, Grafik- oder Präsentationsmaterial, ebenso wenig an Rohdateien, Arbeitsdateien oder Prototypen. Möchte der Kunde solche Rechte oder Unterlagen erhalten, ist dies gesondert zu regeln und zu vergüten.

(5) Angegebene Termine und Fristen durch na freilich sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(6) Teilleistungen – insbesondere bei modular aufgebauten Projekten – darf na freilich erbringen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsinhalt

(1) Der konkrete Leistungsumfang von na freilich ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie gegebenenfalls einem zugehörigen Pflichtenheft.

(2) Die Leistungserbringung durch na freilich setzt voraus, dass der Kunde die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Gleiches gilt für Leistungen, die durch Dritte zu erbringen sind, sofern diese Voraussetzung für den Projekterfolg ist. Kosten, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, trägt der Kunde selbst. Im Übrigen gilt § 4 Absatz 6 für zusätzlichen Aufwand, der durch den Kunden verursacht wird.

(3) Nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbarte Zusatzleistungen werden – sofern nichts Abweichendes geregelt ist – gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dazu zählen insbesondere:

  • Pflege und Bearbeitung von Inhalten und Daten

  • Erstellung jeglicher Art von Dokumentationen

  • Quellcodedokumentationen

  • Benutzerschulungen

  • Leistungen im Rahmen von Workshops

  • Beratungsleistungen

  • Reise- und Fahrtkosten

(4) Für Geschäftsreisen mit dem eigenen Fahrzeug erhält na freilich vom Kunden eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,80 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hotel-, Mietwagen-, Taxi- und ÖPNV-Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Tagesspesen richten sich nach den steuerlich anerkannten Höchstsätzen. Weitere Auslagen sowie Sach- und Reisekosten sind separat zu vergüten – jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(5) na freilich ist berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen oder einzelne Leistungen an Subunternehmer zu übertragen. Bei der Auswahl externer Dienstleister achtet na freilich auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis im Sinne des Kunden.

§ 4 Vergütung

(1) Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn

  • die Lieferung abgeschlossen bzw. die Live-Schaltung erfolgt ist,

  • na freilich den Kunden auf diese Abnahmefiktion hingewiesen und zur Abnahme aufgefordert hat,

  • seit der Lieferung oder Live-Schaltung 14 Tage vergangen sind bzw. eine 14-tägige Testphase abgelaufen ist und

  • der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keine Abnahme erklärt hat, es sei denn, er rügt innerhalb dieser Frist einen wesentlichen Mangel, der die Nutzung der Leistung unmöglich macht oder erheblich einschränkt.

(2) (nicht vorhanden)

(3) Rechnungen sind unmittelbar nach Zugang ohne Abzug (Skonto) zur Zahlung fällig.

(4) Sämtliche Leistungen von na freilich verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Ändert oder ergänzt der Kunde während der Vertragsdurchführung Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen, so ersetzt er na freilich sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten. Zudem stellt er na freilich von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und vergütet gegebenenfalls den zusätzlichen Aufwand.

(6) Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund von einem bereits erteilten Auftrag zurück, bleibt der Vergütungsanspruch von na freilich in voller Höhe bestehen – abzüglich ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Erlöse durch anderweitige Verwendung der bereits erbrachten Leistungen oder bereitgestellten Kapazitäten.

(7) Barauslagen und besondere Kosten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

(8) Das Eigentum an sämtlichen von na freilich erstellten Arbeitsergebnissen geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Roh- oder Arbeitsdateien besteht nicht.

§ 5 Kündigung

(1) Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, können beide Vertragsparteien den Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten. Als Grundlage für die Abrechnung dienen die Aufzeichnungen von na freilich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich räumlich, zeitlich und inhaltlich nach den vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck. § 31 Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes findet dabei entsprechende Anwendung.

(2) Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen.

(3) Wurde keine spezifische Regelung zur Übertragung der Nutzungsrechte getroffen, erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht von na freilich.

(4) na freilich ist berechtigt, den Kunden zu Werbezwecken sowie im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunde zu benennen. Ebenso darf na freilich die im Auftrag erstellten Leistungen mit ihrem Firmennamen und/oder der Internetadresse signieren.

§ 7 Nutzungshonorar

(1) na freilich erbringt über die rein technische Ausführung hinaus eine geistig-kreative Gesamtleistung. Nutzt der Kunde die Leistungen von na freilich außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs, etwa außerhalb des vereinbarten räumlichen Gebiets, nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestalteter Form, ist na freilich berechtigt, hierfür ein zusätzliches Nutzungshonorar für maximal drei Jahre zu berechnen. Dieses beträgt für das erste Jahr 50 %, für das zweite Jahr 25 % und für das dritte Jahr 15 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung.

(2) Vorschläge und sonstige Mitwirkungen des Kunden beeinflussen die Höhe der Vergütung nicht und begründen kein Miturheberrecht.

§ 8 Support

(1) Service- und Supportleistungen werden an Werktagen, montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erbracht. Ausgenommen sind hierbei die gesetzlichen Feiertage in Bayern sowie der 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres.

(2) Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, werden, vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen, am darauffolgenden Werktag bearbeitet.

§ 9 Geheimhaltung

Sowohl na freilich als auch der Kunde verpflichten sich, sämtliche während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen, Umstände und Angaben über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Rechtsschutz, Haftung und Gewährleistung

(1) Das Risiko für die rechtliche Zulässigkeit der Tätigkeiten von na freilich trägt der Kunde. na freilich ist nicht verpflichtet, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte oder Entwürfe dahingehend zu prüfen, ob diese rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Bild- oder sonstige Nutzungsrechte sowie Namens- und Markenrechte, verletzen. Dies gilt auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde stellt na freilich in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) na freilich haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet na freilich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von na freilich.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und sachgemäßer Anfertigung von Sicherungskopien angefallen wäre.

(5) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Leistungen ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB bleiben unberührt, ebenso bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch na freilich oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(6) Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, sofern der Kunde den Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung anzeigt.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung von Ansprüchen

(1) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit na freilich an Dritte abzutreten.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen na freilich und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Kaufrechts für bewegliche Waren (UN-Kaufrecht).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Münster der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch ein anderes Gericht an einem gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.